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Fachanwalt für Familienrecht

Kompetent, persönlich und auf Augenhöhe

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

KANZLEI

Ich betreibe die 1972 von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arnold in Ludwigsburg gegründete Anwaltskanzlei Arnold, Hüther & Herdeg, in die ich im Jahr 2000 als Partner eingetreten bin, am bisherigen Standort in der heutigen Form weiter.

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung bin ich in der Lage, Lösungsvorschläge für Ihre Probleme zu erarbeiten und umzusetzen. Eine regelmäßige Fortbildung und Besuch von Seminaren auf den Rechtsgebieten sind für mich eine Selbstverständlichkeit.

In einem Erstgespräch kläre ich, wie ich Ihnen helfen kann, Ihre Forderungen und Ansprüche durchzusetzen. Ihre individuellen Bedürfnisse und Probleme werde ich dabei selbstverständlich berücksichtigen. Sollten sich Ihre Probleme außergerichtlich nicht beheben lassen, so führen wir erforderlichenfalls auch einen Rechtsstreit für Sie.

Was Sie allerdings auf meiner Homepage nicht finden werden, sind juristische Informationen. Ich bin der Meinung, dass jeder Fall individuelle Züge hat und Ihnen daher mit allgemeinen juristischen Ratschlägen nicht geholfen ist.

ÜBER MICH

Peter A. Nitsche

Rechtsanwalt

RECHTSGEBIETE

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht

Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und nachehelichem Unterhalt
Einverständliche und streitige Scheidung
Zugewinn
Umgangs- und Sorgerecht
Hausratsteilung und Wohnungszuteilung
Betreuungsrecht und Betreuungsvermögen

Erbrecht

Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Prüfung von Erbansprüchen
Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzungen
Testamentsvollstreckungen

Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht

Verteidigung im Bußgeldverfahren wegen
Abstandsverletzung
Handynutzung
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeitsüberschreitung

Vertretung im Strafverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsunfall

Wohnungseigentumsrecht

Prüfung und Geltendmachung von
Mängelgewährleistungsansprüchen
Hausgeldansprüchen
Sonderumlagen
Beschlussanfechtung

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sowie Hausverwaltungen kläre ich Fragen des WEG-Rechts

Baurecht

Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Bau- und Architektenverträgen

Inkasso und Zwangsvollstreckung

Zahlungsaufforderungen
Mahnverfahren
Durchfürung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie
Pfändungsaufträge an Gerichtsvollzieher
Abnahme der Vermögensauskunft
Lohn-, Konto- und Forderungspfändungen
Verhaftungsaufträge
Eintragung von Zwangshypotheken
Eintragung von Zwangsversteigerungsanträgen

HONORARE

Sie schildern mir Ihr (individuelles) Rechtsproblem. Wir klären Sie über die zu erwartenden Kosten auf, da diese für Sie oft nicht einschätzbar sind.

Erstberatung

Im Erstberatungsgespräch erhalten Sie von mir eine erste anwaltliche Beratung einschließlich einer Einschätzung der Erfolgsaussichten und einer unverbindlichen Kostenrisikoberechnung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Faktoren. Für die Erstberatung (Beratung in einem ersten persönlichen Besprechungstermin oder Telefonat) beträgt die Vergütung höchstens € 250,00 zzgl. Umsatzsteuer.
Somit riskieren Sie zunächst lediglich die Kosten der Erstberatung, egal ob sich die Angelegenheit durch die Erstberatung bereits erledigt oder Sie aufgrund der geringen Erfolgsaussichten oder des zu hohen Kostenrisikos von der Weiterverfolgung der Angelegenheit Absatz nehmen.

Außergerichtliche Tätigkeit / Gerichtsverfahren

Für die außergerichtliche Tätigkeit und das Gerichtsverfahren berechne ich in der Regel die gesetzlichen Gebühren nach dem jeweiligen Streitwert bzw. in Straf- und Bußgeldsachen nach den gesetzlichen Rahmengebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), es sei denn, ich vereinbare mit Ihnen wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit eines Verfahrens individuelle Gebühren.



Das sagen meine Mandanten

KONTAKT

Tel: 07141 - 688 758-0
Fax: 07141 - 688 758-9

Wilhelmstraße 53
71638 Ludwigsburg

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