Ich betreibe die 1972 von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arnold in Ludwigsburg gegründete Anwaltskanzlei Arnold, Hüther & Herdeg, in die ich im Jahr 2000 als Partner eingetreten bin, am bisherigen Standort in der heutigen Form weiter. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung bin ich in der Lage, Lösungsvorschläge für Ihre Probleme zu erarbeiten und umzusetzen. Eine regelmäßige Fortbildung und Besuch von Seminaren auf den Rechtsgebieten sind für mich eine Selbstverständlichkeit. In einem Erstgespräch kläre ich, wie ich Ihnen helfen kann, Ihre Forderungen und Ansprüche durchzusetzen. Ihre individuellen Bedürfnisse und Probleme werde ich dabei selbstverständlich berücksichtigen. Sollten sich Ihre Probleme außergerichtlich nicht beheben lassen, so führen wir erforderlichenfalls auch einen Rechtsstreit für Sie. Was Sie allerdings auf meiner Homepage nicht finden werden, sind juristische Informationen. Ich bin der Meinung, dass jeder Fall individuelle Züge hat und Ihnen daher mit allgemeinen juristischen Ratschlägen nicht geholfen ist.
Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und nachehelichem Unterhalt Einverständliche und streitige Scheidung Zugewinn Umgangs- und Sorgerecht Hausratsteilung und Wohnungszuteilung Betreuungsrecht und Betreuungsvermögen
Zahlungsaufforderungen Mahnverfahren Durchfürung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungsaufträge an Gerichtsvollzieher Abnahme der Vermögensauskunft Lohn-, Konto- und Forderungspfändungen Verhaftungsaufträge Eintragung von Zwangshypotheken Eintragung von Zwangsversteigerungsanträgen
Im Erstberatungsgespräch erhalten Sie von mir eine erste anwaltliche Beratung einschließlich einer Einschätzung der Erfolgsaussichten und einer unverbindlichen Kostenrisikoberechnung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Faktoren. Für die Erstberatung (Beratung in einem ersten persönlichen Besprechungstermin oder Telefonat) beträgt die Vergütung höchstens € 250,00 zzgl. Umsatzsteuer. Somit riskieren Sie zunächst lediglich die Kosten der Erstberatung, egal ob sich die Angelegenheit durch die Erstberatung bereits erledigt oder Sie aufgrund der geringen Erfolgsaussichten oder des zu hohen Kostenrisikos von der Weiterverfolgung der Angelegenheit Absatz nehmen.
Für die außergerichtliche Tätigkeit und das Gerichtsverfahren berechne ich in der Regel die gesetzlichen Gebühren nach dem jeweiligen Streitwert bzw. in Straf- und Bußgeldsachen nach den gesetzlichen Rahmengebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), es sei denn, ich vereinbare mit Ihnen wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit eines Verfahrens individuelle Gebühren.
Sehr kompetent, erfahren und sicher. Zielstrebig und lösungsorientiert, auch bei komplexen Sachverhalten.
Herr Nitsche übernimmt die Verantwortung, baut gegenseitiges Vertrauen auf und schaffteinen partnerschaftlichen Umgang in einer offenen und ehrlichen Kommunikation.
Herr Nitsche hat mich super beraten und mich zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten.
Herr Nitsche ist sehr zu empfehlen und ich werde auch in allen anderen Angelegenheiten
mich gerne wieder an ihn wenden.
Herr Nitsche berät und vertritt mich mittlerweile seit einigen Jahren. Dabei agiert er kompetent, bodenständig und seriös.
Er hat er stets die Gesamtsituation im Blick und vermeidet geschickt, wenn sinnvoll, unnötige Eskalationen.